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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agentur am Meer, Inhaber Matthias Suckert, Lange Straße 45, 26434 Wangerland Hooksiel
Telefon: 04425 – 1425– Fax: 04425-991301 – Internet: www.agentur-am-meer.de – Mail: info(@)agentur-am-meer.de

§ 1 Leistungsumfang


  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage der KA, www.kuesten-apartments.de, einsehbar.
  2. Die Küsten Apartments, nachfolgend KA genannt, tritt für die Eigentümer als Vermittler auf. Die KA vermittelt und reserviert im Namen des Eigentümers bzw. Feriengastes Ferienunterkünfte und schließt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers für diesen einen Beherbergungsvertrag und wickelt diesen ab.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden/Gast und der KA und gelten für alle Buchungen von Ferienunterkünften über die KA unabhängig vom Ort und von der Art der Buchung.

§ 2 Vertragsabschluss


  1. Die durch den Kunden erfolgte Buchung bei der KA (Buchungsformular im Internet, telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform oder mündlich) stellt ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über eine bestimmte Ferienunterkunft, für einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preis dar. Ist die vom Kunden angefragte Ferienunterkunft verfügbar und wird das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss angenommen, erhält der Kunde durch die KA als Vertreter des Eigentümers eine schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten der Ferienunterkunft sowie die weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande.
  2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen der KA und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Mietvertrag über die Ferienimmobilie kommt durch Annahme der Buchung des Feriengastes durch die KA zustande. Die KA versendet hierzu eine Buchungsbestätigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Vertragliche Beziehungen bzgl. der vermittelten Leistungen bestehen nur zwischen dem Feriengast und dem Eigentümer.

§ 3 Zahlungsmodalitäten


  1. Die KA ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht bei der KA eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Die KA ist in diesem Falle zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt & wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann, ist der Kunde zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
  2. Bei kurzfristigen Reservierungen – weniger als 28 Tage vor Anreise – ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  3. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung auf den Rechnungsbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Anreise dem auf der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Konto der KA gutgeschrieben sein.

§ 4 Bereitstellung der Ferienobjekte

Die Schlüsselübergabe ist an Wochentagen von 10:00 – 14:00 Uhr und am Samstag von 11:00 – 16:00 möglich. Die Ferienobjekte können vom Gast an Wochentagen und am Samstag ab 14:00 bezogen werden. Alle anderen Zeiten nur nach Absprache. Für eine pünktliche Überlassung übernimmt Küsten Apartments keine Garantie. Die Schlüssel sind im Büro von Küsten Apartments in Empfang zu nehmen. Eine spätere Anreise ist zwischen dem Kunden und Küsten Apartments gesondert kostenpflichtig zu vereinbaren. Für den Fall der verspäteten Anreise wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € pro gebuchte Unterkunft fällig. Küsten Apartments kann auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung verzichten, soweit die verspätete Anreise nicht auf einem Verschulden des Kunden beruht oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 09:30 Uhr besenrein zu verlassen. Der Schlüssel ist bis 10:00 Uhr an Küsten Apartments bzw. deren Bevollmächtigten zu übergeben.

§ 5 Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Mieter

  1. Der Rücktritt des Mieters vom Vertrag bedarf in jedem Falle der Textform.
  2. Im Falle des Rücktritts ist die KA als Vertreter des Eigentümers berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei folgende Schadensersatzbeträge zu leisten sind:
    a) bei Zugang des Rücktritts bis zum 91. Tag vor dem Buchungszeitraum ist eine Gebühr von 50,00 € zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
    b) bei Zugang des Rücktritts vom 90. Tag bis zum 61. Tag vor dem Buchungszeitraum sind 30 % des Mietpreises zu zahlen,
    c) bei Zugang des Rücktritts vom 60. Tag bis zum 35. Tag vor dem Buchungszeitraum sind 50 % des Mietpreises zu zahlen,
    d) bei Zugang des Rücktritts ab dem 34. Tag vor dem Beginn des Buchungszeitraumes sowie bei Nichtanreise sind 90 % des Mietpreises zu zahlen.
  3. Gelingt es KA das Objekt ab dem 90. Tag vor Belegungsbeginn anderweitig zu belegen, so beträgt die Bearbeitungsgebühr 70,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
  4. Der pauschalierte Schadensersatz ist mit dem Zugang des Rücktritts zur Zahlung fällig. Der Kunde ist berechtigt, KA nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist bzw. dass, die durch die KA ersparten Aufwendungen den pauschalen Abzugsbetrag übersteigt. Die KA hat sich eine erreichte anderweitige Belegung des Ferienobjektes auf den Pauschalbetrag anrechnen zu lassen.
  5. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der KA zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf anteilige Reisepreisrückerstattung.
  6. Für Umbuchungen in ein anderes Objekt, Verschiebungen des Reisezeitraum bis zum 91. Tag vor Reisebeginn sowie für Änderungen mit verbundenen Rücküberweisungen ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
  7. Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten. Es wird seitens der KA der Abschluss einer derartigen Versicherung angeraten. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632, 10006 Berlin – Telefon: 0800 3696000 Fax: 0800 3699000, E-Mail beschwerde@versicherungsombudsmann.de www.versicherungsombudsmann.de

§ 6 Kündigung und Rücktritt seitens KA

  1. Die KA ist nach Übergabe des Ferienobjektes berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die außerordentliche Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung.
  2. Bei einer außerordentlichen Kündigung behält die KA den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die eventuell durch eine anderweitige Belegung des Objektes erlangt werden.
  3. Ein Rücktritt der KA vom Vertrag ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Küsten Apartments

§ 7 Obliegenheiten des Mieters

  1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der KA. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist die KA berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.
  2. Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der KA mitgebracht werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere, verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.
  3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist verboten. Das Objekt ist von sämtlichen berechtigten Nutzern pfleglich zu behandeln.
  4. Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern und besenrein zu übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch die KA oder deren Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist die KA berechtigt, die entstehenden Kosten für den Aufwand dem Kunden zu berechnen.
  5. Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind bei Schlüsselübergabe gesondert zu entrichten.
  6. In sämtlichen Objekten herrscht absolutes Rauchverbot. KA behält sich bei Verstößen die Geltungsmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. KA übernimmt keine Garantie für den rauchfreien Zustand der Objekte gegenüber dem Kunden.
  7. Das laden von Elektroautos am Ferienobjekt über den Hausanschluss ist nicht erlaubt und kann zur sofortiger Kündigung führen. Ausgenommen das Objekt verfügt über eine Wallbox.

§ 8 Leistungsstörungen/Haftung

  1. Mängel am Mietobjekt, sowie andere Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind der KA noch während des Aufenthaltes unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit zumutbar ist der KA Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
  2. Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe durch die KA möglich gewesen wäre.
  3. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
  4. Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.
  5. Die KA und der Eigentümer haften nicht für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und mit den vertraglichen Leistungen stehen sowie für Schäden, die dem Gast durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Mietobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, es sei denn, dass der KA eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind beschränkt, es sei denn es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  6. Die vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden beim Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die KA für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Vertragspartners oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
  7. Die KA haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen einschließlich Pkw. Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Abstellung des Pkw auf dem Parkplatz bzw. Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
  8. Internet-Verbindungen werden auf verschiedene Arten angeboten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder Signalstärke. Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang nicht zur Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (sog. Filesharing) zu nutzen. Der Kunde stellt den Eigentümer und die KA von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges zurückzuführen sind.

§ 9 Preisanpassung

  1. Es gelten die zwischen dem Gast und Küsten Apartments vereinbarten Preise.
  2. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist die KA nach Vertragsabschluss berechtigt, eine Preisanpassung nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verlangen:
    a) Eine Preisanpassung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Beherbergungsbeginn mehr als 4 Monate liegen.
    b) Zum Zeitpunkt der gebuchten Beherbergung erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte Unterkunftspreis nach Maßgabe des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts für Deutschland (2015 = 100).
    c) KA wird die Preisanpassung in Textform klar und verständlich mit einem Vorlauf von nicht später als 20 Tagen vor dem jeweiligen Beherbergungsbeginn unter Zugrundelegung der prozentualen Veränderungen des Indexstandes gegenüber dem Gast geltend machen.
    d) Die Preisanpassung wird hierbei in dem gleichen prozentualen Verhältnis vorgenommen, in dem sich der bei Geltendmachung der Preisanpassung zuletzt vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand im Kalendermonat der Buchung verändert hat.
  3. Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 8% des vereinbarten Unterkunftspreises übersteigt, kann der Gast ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber die KA vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung des Gasts bedarf keiner bestimmten Form und ist KA gegenüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Dem Gast wird hierfür die Textform empfohlen. KA wird den Gast ggf. auf sein Rücktrittsrecht und die Rücktrittsfrist, im Zuge der Mitteilung der Preisanpassung hinweisen.
  4. Der Gast kann eine Senkung des Unterkunftspreises verlangen, wenn und soweit sich der Verbraucherpreisindex gem. Ziffer 1.2 b) nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn verringert hat. KA kann eine entsprechend vom Gast geforderte nachträgliche Senkung des Unterkunftspreises abwenden, wenn die Senkung des Verbraucherpreisindexes tatsächlich nicht zu niedrigeren Kosten für KA geführt hat.
  5. Hat der Gast einen Anspruch auf Senkung des Unterkunftspreises und hat der Gast mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von KA zu erstatten. KA darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Gast auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

§ 10 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.

Es ist ausdrücklich verboten Elektroautos über den Hausstrom zu laden. Alle kostenlose Saisonstrandkörbe die zur Verfügung gestellt werden, befinden sich am Strandabschnitt 1 und nicht am Hunde- oder FKK Strand.

Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Jever

Küsten Apartments Stand. 22.06.2022